Kosten der Akteneinlagerung

  • Hallo!

    Lasst ihr zu, dass für den Zeitraum ab Aufhebung des Verfahrens eine Rückstellung für die Kosten der Akteneinlagerung gebildet wird (mehrere tausend Euro) oder muss das der Verwalter aus seiner erhaltenen Vergütung bestreiten?

    LG

  • Kommt drauf an welche Akten.
    Wenn es um die eigenen Unterlagen des Verwalters geht, sind das allgemeine geschäftskosten und mit der Vergütung abgegolten.
    Geht es um die Unterlagen aus der vormaligen Geschäftstätigkeit des Schuldners, ist grundsätzlich dieser für die Aufbewahrung verantwortlich. Tut der das nicht, ist auf Kosten der Masse zu archivieren. Dann solltedie Rechnung aber vor Aufhebung bezahlt sein.

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