Hallo zusammen,
bei unseren Serviceeinheiten gibt es gerade eine Diskussion, die hier bisher niemand wirklich zufriedenstellend klären konnte.
Es geht darum, ob es einen Unterschied macht, ob eine beglaubigte Abschrift oder eine beglaubigte Fotokopie gefertigt wird,
zum Beispiel von Abtretungserklärungen oder Sterbeurkunden. Also im Grunde nur, welcher Stempel nach dem Kopieren drauf kommt.
Die eine Kollegin meint, eine beglaubigte Fotokopie sei weniger wert als eine beglaubigte Abschrift und deshalb falsch.
Außerdem habe sich kürzlich eine Bank bei ihr beschwert, dass sie eine beglaubigte Abschrift eines Dokuments von uns wollten und
keine beglaubigte Fotokopie. Es führt also zu Problemen, wenn in den Akten nur beglaubigte Fotokopien abgelegt werden und keine beglaubigten Abschriften.
Die andere Kollegin sagt, ihr sei in der Ausbildung beigebracht worden, dass beglaubigte Fotokopie richtig wäre und außerdem
habe sie gar keinen anderen Stempel.
Kann mich hier jemand zu dem Thema aufklären? Ich finde bisher keine vernünftige Antwort in der Literatur.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.