Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe in einer Jugendsache jetzt eine Entscheidung, dass von der Vollstreckung des Wertersatzes gem. §§ 459g Abs. 2, 459c Abs. 2 StPO abgesehen wird.
Nun könnte die Vollstr. ja später theoretisch wieder aufgenommen werden, wenn neue Umstände bekannt werden.
Wie verfahrt ihr mit euren Akten? Eine neue Wiedervorlage auf 3 Jahre und dann eine neue Vermögensauskunft einholen?
Oder doch gleich weglegen?