Pfändbarkeit Riesterrente in WVP nach Kündigung durch Schuldner

  • Die Versicherung wurde durch den IV im Verfahren nicht gekündigt, da es sich auf deren Unpfändbarkeit berufen hat.
    Jetzt - in der WVP hat der Schuldner selbst gekündigt und der TH beantragt NTV wegen der Auszahlung.
    Gehört das Geld jetzt überhaupt (noch) zur Masse?

  • Da sehe ich keine Voraussetzung für eine NTV, da die Versicherung bei Beendigung des Insolvenzverfahrens unpfändbar waren. Die spätere Handlung des Schuldners in der WVP kann nicht zur nachträglichen Pfändbarkeit führen, vergl. MüKo § 35, Rn 71, HamKo § 35 Rn. 46.

    Die Handlung bezüglich der Versicherung ist auch nicht gleichzusetzen mit der Problematik der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruch nach Abschluss des Verfahrens, wie in IX ZB 249/07 bzw. IX ZB 184/09.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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