Hallo!
Ich habe einen Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel aufgrund Rechtsnachfolge nach Verschmelzung nachgewiesen durch eine Bescheinigung nach § 21 BNotO. Soweit so gut. Jetzt ist diese Bescheinigung aber schon über 2 Monate alt. Aktuell ist das jetzt nicht wirklich. Reicht das trotzdem?
Danke für Eure Antworten!