Aktualität Bescheinigung nach § 21 BNotO

  • Hallo!

    Ich habe einen Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel aufgrund Rechtsnachfolge nach Verschmelzung nachgewiesen durch eine Bescheinigung nach § 21 BNotO. Soweit so gut. Jetzt ist diese Bescheinigung aber schon über 2 Monate alt. Aktuell ist das jetzt nicht wirklich. Reicht das trotzdem?

    Danke für Eure Antworten!

  • Die Verschmelzung hat stattgefunden, und solange der dort bescheinigte Rechtsnachfolger noch besteht sehe ich nicht den Sinn einer neuen Bescheinigung. Das ist ja nicht wie bei einer Vertretungsbescheinigung, wo die handelnden Personen abberufen werden (oder versterben) können.

    PS: Dass die Raiffeisenkasse Klein-Unterkuhdorf e.G.m.b.H. im Jahr 1974 mit der Raiffeisenkasse Klein-Oberkuhdorf e.G.m.b.H. verschmolzen ist und diese ihre Firma in "Raiffeisenbank Klein-Kuhdorf eG" geändert hat, wird hier typischerweise durch die 1974 hierüber erstelle Bescheinigung eines (damaligen) Notars nachgewiesen, welche die VR-Bank im Landkreis Kreisstadt eG (als zwischenzeitliche Rechtsnachfolgerin der vorgenannten Banken und ihrer Rechtsnachfolger) sorgfältig aufbewahrt und immer mal wieder vorlegt, wenn noch eine Grundschuld aus Klein-Unterkuhdorf auftaucht. Und das ist auch gut so, weil sich die damalien Unterlagen im Landesarchiv befinden, nachdem zentrale Handelsregister eingerichtet wurden.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

    Einmal editiert, zuletzt von tom (6. November 2019 um 13:06)

  • Ich schließe mich ebenfalls meinen Vorrednern an.
    Bei der Bescheinigung einer Umwandlung ist das Alter der Bescheinigung m.E. irrelevant.
    Sie kann ja anders als z.B. die Vertretungsmacht nicht nach Erteilung der Bescheinigung erloschen sein.

  • Wenn dir eine Bescheinigung nach § 21 BNotO vorliegt, muss du die beantragte Klausel erteilen.

    Wenn es zwischenzeitlich eine weiter Rechtsnachfolge gegeben haben sollte, dann kann der neue Rechtsinhaber die Erteilung einer auf ihn lautenden Rechtsnachfolgeklausel beantragen und Belege vorlegen. Damit musst du dich aber nur befassen, wenn es auch einen Antrag dafür gibt.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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