Geldanlage Ergänzungspfleger unverzinslich

  • Guten Morgen,

    es wurde ein Ergänzungspfleger bestellt, da das minderjährige Kind als stiller Gesellschafter an einer Gesellschaft beteiligt ist. Es soll nun über die Entnahme oder Nichtentnahme der Gewinnansprüche entschieden werden. Klar ist nun, dass diese in jedem Fall entnommen werden. Der Ergänzungspfleger fragt nun an, ob mit der Anlegung auf einem Treuhandkonto Einverständnis besteht. Der Gewinnanspruch beläuft sich nun auf ca. 130.000,00 €. Problematisch ist, dass die Bank für das Treuhandkonto keine Zinsen gewähren möchte, was ja eigentlich gegen § 1807 BGB spricht.
    Bei anderen Banken wurde bereits angefragt, diese verlangen bei der Anlegung des Geldes sogar Strafzinsen.

    Muss ich nun auf eine andere Anlegeform verweisen oder kann ich, im Hinblick auf die heutige Zinsentwicklung, die unverzinsliche Anlegung billigen?
    Das Kind wird nächstes Jahr volljährig, falls dies was zur Sache tut.

  • Da er von Glück sagen kann, wenn keine Zinsen gezahlt werden müssen (Negativzins), sehe ich nicht so recht, was da nicht genehmigungsfähig sein sollte. Auch § 1807 BGB verpflichtet Banken nicht zur Verzinsung von Mündelgeldern.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Da er von Glück sagen kann, wenn keine Zinsen gezahlt werden müssen (Negativzins), sehe ich nicht so recht, was da nicht genehmigungsfähig sein sollte. Auch § 1807 BGB verpflichtet Banken nicht zur Verzinsung von Mündelgeldern.


    Die Banken nicht, aber den Pfleger zur verzinslichen Geldanlage. :cool: Es müsste sich doch noch ein Tagesgeldkonto auftreiben lassen, für das es zumindest Minizinsen gibt? :gruebel:

  • Na dann geh' mal auf die einschlägigen Vergleichsportale - da ist kaum was dabei, was die Kriterien für Mündelsicherheit erfüllt.

    Nicht umsonst hat das AG Rottweil die Anlage von Mündelgeld in einem Einzelfall in Gold (!) ("zu verwahren in einem Bankschließfach" :roll: ) genehmigt
    (LG Rottweil, Beschluß vom 19.8.2016, 1 T 111/16).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vermutlich nur noch, wenn der Betrag in kleineren Portionen verteilt wird. Wenn überhaupt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • Die Banken nicht, aber den Pfleger zur verzinslichen Geldanlage. :cool: Es müsste sich doch noch ein Tagesgeldkonto auftreiben lassen, für das es zumindest Minizinsen gibt? :gruebel:

    Verehrter Frog, der Vormund wird aber nicht durch § 1807 BGB dazu verpflichtet, sondern duch § 1806 BGB :teufel::klugschei

    Vermutlich nur noch, wenn der Betrag in kleineren Portionen verteilt wird. Wenn überhaupt.

    und vermutlich auch auf mehrere Banken...

  • Das hatte ich im Sinn. Ich hätte es auch schreiben sollen.:cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das hatte ich im Sinn. Ich hätte es auch schreiben sollen.:cool:

    macht nichts, da war ich halt schneller. Es wird bei solchen Konstellationen mal wieder sichtbar, welche Anforderungen der (historische) Gesetzgeber an den Schutz des Mündels hatte, und wie schwer dem Gesetz noch genüge getan werden kann. Bei größeren Vermögen (die ja schon ab 100.000 Euro als solche gelten) gibts mittlerweile Strafzinsen, Ab- und an gibts mal "gute" Tages- und Festgeldangebote (<1,00 & p.a. - :wechlach:) , ich möchte nicht für Mündel das machen müssen, und dann noch riegndwelchen Banken klarmachen, dass die dann noch nen Sperrvermerk reinhauen sollen...

    Was die Anlage in Gold angeht, auch hier gibts Aufs- und Abs. Das dass Betreuungsgericht damals angeordent hat, dies im Bankschließfach zu verwahren ist angesichts der jüngsten "Pleite" eines Goldschmelzers und -händlers im Frankfurter Raum gar nicht mal so komisch wie es eigentlich klingt...

  • Zumal hier das "Kind" im nächsten Jahr volljährig werden wird. Damit ist der Zeitraum, in dem durch die Entscheidung des Pflegers das Geld unverzinslich angelegt wird, sehr überschaubar und es wäre - nach meinem Empfinden - unter diesem Gesichtspunkt auch unbillig wegen einer "Top-Verzinsung" von um die 1% das Geld jetzt noch auf einen längeren Zeitraum fest anzulegen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Dem kann ich mich nur anschließen.

    Ich empfehle meinen Pflegern und Vormündern eigentlich auch immer, das Geld lieber unverzinst auf der Sp*arkasse herumliegen zu lassen, als sich in irgendwelche finanziellen Abenteuer zu stürzen oder das Geld auf 10 Institute zu verteilen, um dann jährlich einen Topzins von sagenhaften 0,2 % zu erhalten (für die ersten sechs Monate für die ersten 10.000 €).

    Bei einer Inflation von nahe null sehe ich bei einem unverzinslichen Konto heutzutage überhaupt kein Problem.

    Ich habe eher Probleme mit Eltern/Pflegern/Vormündern, die sich im Anlage"notstand" wähnen und das Kindesvermögen in abenteuerliche Sachen stecken wollen, sekundiert von provisionsgeleiteten Bankern, die Entscheidungen eines AG Üchtelstücht aus dem Jahre anno dunnemal nach § 1811 BGB, was einem dann als "mündelsichere Anlage" verkauft wird, z. B. hier: klick

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