vereinfachtes Unterhaltsverfahren

  • Hallo,
    ich habe einen Beschluss im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren gemacht. Dem AG wurde der Beschluss zugestellt am 27.09.19 und dem AS am 30.10.19. Der AG hat jetzt am 05.11.19 Beschwerde eingelegt weil er angeblich nicht der Vater ist. Der Beschluss ist ja noch nicht rechtskräftig, da ja die 1 monatsfrist erst am 30.10. mit der letzten Zustellung beginnt. Nachweise hat er jedoch noch nicht mit eingereicht. Er hat nur ein Schreiben eingereicht.
    Was müsste ich denn nun machen? Erstmal Nachweise anfordern? Und danach dann zum OLG oder müsste der AS das streitige Verfahren beantragen?
    LG

  • Da Du nicht abhilfebefugt bist, ist die sofortige Beschwerde dem OLG zur Entscheidung zuzuleiten.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Beschwerde gegen Festsetzungsbeschluss liegt vor, mit der Begründung, dass gar keine Zustellung des Antrages erfolgen konnte, da AG dort Anfang 2020 nicht mehr wohnhaft ist. ZU liegt jedoch vor, zugestellt durch Einwurf in den Briefkasten.

    Beschluss ist jetzt ergangen, dazwischen Anschriftenermittlung, und Beschluss dorthin zugestellt.
    RAin beantragt VKH und legt Beschwerde ein, dass der Beschluss wegen Verfahrensfehler nicht hätte ergehen dürfen, da ja keine Zustellung des Antrages erfolgt ist.

    Ich kann nicht abhelfen, OLG ist nunmehr zuständig. :confused: Was ist mit der VKH, ist die nicht auch vom OLG zu bewilligen?

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