Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Die Eheleute A und B sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige und haben ihre Ehe am 08.02.2010 im Kosovo geschlossen. Bei Eheschließung waren beide kosovarische Staatsangehörige. Einen Ehevertrag haben sie nicht geschlossen und eine Rechtswahl wurde auch nicht getroffen. Die Beteiligen geben an, dass sie in Errungenschaftsgemeinschaft nach kosovarischem Recht leben und wollen auch so ins Grundbuch eingetragen werden.
Da der Güterstand wandelbar ist und an die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anknüpft (jetzt nur noch deutsch) habe ich mich gefragt, ob die Eintragung so möglich ist?
Liebe Grüße