Hallo ihr Lieben,
Ich habe eine absolute Anfängerfrage.
Es geht um einen Kostenfestsetzunsantrag einer RAin.
Sie beantragt Folgendes:
Verfahrensgebühr für Erlass Mahnbescheid- undVollstreckungsbescheid in Höhe von 80,00 € und 40,00 €
Pauschale in Höhe von 16,00 € bleibt bestehen.
Verfahrensgebühr für das streitige Verfahren mit der Anrechnung des Mahnverfahrens.
Dann nochmal die Pauschale für das streitige Verfahren in Höhe von 20,00 €
Unten hat Sie dann die Pauschalen zusammengerechnet zu 40,00€.
Ich habe dann an sie ein Schreiben geschickt, weshalb 40,00€ Pauschale berechnet werden, es wären doch eigentlich nur 36,00 €.
Sie hat mitgeteilt, dass die 16,00 € für den Mahnbescheidsind und dass sie 20 % aus 40,00 € für den Vollstreckungsbescheid bekommt, dieAuslagen dafür zusammen jedoch in Höhe von 20,00 € gedeckelt sind.
Und dass dann natürlich noch die Pauschale für das streitigeVerfahren entsteht.
Ich habe das noch nie gesehen, dass ein RA eine Pauschalefür den Vollstreckungsbescheid bekommen hat.
Dass sie 2 Pauschalen bekommt ist klar, aber ich dachte sie bekommt nur 36,00 €.
Stimmt das so ? Ich finde nichts darüber auf beck-online.
Könnt Ihr mich vielleicht aufklären ?