Im Grundbuch soll eine beschränkte persönliche Dientbarkeit (Leitungsrecht) eingetragen werden.
Der Ausübungsberecih ist auf den in einer Anlage ersichtlichen Leitungsverlauf beschränkt.
Die Anlage ist allerdings mit der Bewilligung nicht verbunden sondern wurde von der Antragstellerin (einer Gemeinde) in einem Schreiben mit Dienstsiegel eine Woche nach der Bewilligung nachgereicht.
Geht das oder muss die Anlage mit der Bwilligung unternnbar verbunden sein?