Guten Tag,
ich habe folgende typische Konstellation:
Eine Grunddienstbarkeit ist eingetragen in Grundbuch Blatt 1 lastend auf Grundstück Nr. 1 Flurstück 1/2.
Das Flurstück wurde fortgeführt und zwei der fortgeführten Flurstücke wurden auf Blatt 2 übertragen. Die Grunddienstbarkeit wurde auf dieses Blatt natürlich nicht mit übertragen (auf andere Blätter mit anderen der fortgeführten Flurstücke aber schon). Nun muss ich einen Amtswiderspruch in Blatt 2 eintragen, finde allerdings nichts konkretes im Bezug auf die Formulierung.
Ist folgende Formulierung möglich:
Widerspruch zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks X Flur X Gemarkung X eingetragen in X Blatt X gegen die nicht vollendete Mitübertragung des am X.X.1975 in Blatt 1 eingetragenen Wegerechts Abt. II Nr. X auf dieses Grundbuchblatt und dadurch erfolgte Löschung wegen Nichtmitübertragung gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO von Amts wegen eingetragen am ^==Datum==.
Ich bin noch am Grübeln aufgrund der Formulierung: "zugunsten des jeweiligen Eigentümers". Im Forum habe ich dazu wenig gefunden (nur bezüglich eines Erbbauzinses) und auch in der Kommentierung finde ich nur, dass ein Berechtigter eingetragen werden muss aber nicht wie..
Das Recht wurde zudem eingetragen im Jahr 1974 und umgeschrieben auf das Blatt 1 im Jahr 1975. Im Widerspruch nenne ich nur das Blatt 1 und das Datum von 1975 ist das ausreichend (das damalige Blatt ist nicht digitalisiert und geschlossen) ?
Danke schonmal für die Hilfe.