• Hallo zusammen, mein Problem:

    Antrag auf ZV, Titel = VU des Landgerichts. Beklagte: Firma Mustermann, Inhaberin Petra Mustermann.

    ZV-Antrag lautet auf Mustermann UG, Inhaberin Petra Mustermann.

    Im Grundbuch eingetragen: Petra Mustermann.

    Nach Rückfrage beim Gläubiger sei irrtümlicherweise der ZV-Antrag fehlerhaft. Schuldner sei wie im Titel die Firma Mustermann, damit haftet die Petra Mustermann persönlich.

    Im HRB ist auch die Mustermann UG eingetragen...

    Ich bin verwirrt:gruebel:

    Hätte dann nicht schon der Titel gegen die UG erwirkt werden müssen?

  • Kein Firmenzusatz ("haftungsbeschränkt")? Das Rubrum würde eigentlich auf einen Kaufmann hindeuten. Und das mit der persönlichen Haftung gilt bei der Unternehmensgesellschaft auch nicht so uneingeschränkt.

  • Beklagte: Firma Mustermann, Inhaberin Petra Mustermann.

    ZV-Antrag lautet auf Mustermann UG, Inhaberin Petra Mustermann.

    Nach Rückfrage beim Gläubiger sei irrtümlicherweise der ZV-Antrag fehlerhaft. Schuldner sei wie im Titel die Firma Mustermann, damit haftet die Petra Mustermann persönlich.

    Dann paßt doch alles. Titel auf natürliche Person, nach Nachfrage wurde der Antrag entsprechend Titel und Grundbuch korrigiert. Sehe kein Problem. Daß es daneben noch eine UG gibt, ist doch nicht relevant, das ist ein ganz anderes Rechtssubjekt.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Verklagte und verurteilt wurde: Firma Mustermann, Inhaberin Petra Mustermann.
    Vollstreckt werden soll gegen: Firma Mustermann, Inhaberin Petra Mustermann.

    Ein Problem hättest du nur, wenn gegen die UG vollstreckt werden sollte. Aber das ist hier ja anscheinend nicht gewollt.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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