Mal angenommen, im eröffneten Insolvenzverfahren sind zwei Ansprüche klageweise geltend zu machen. Für beide Klagen einzeln könnten jeweils die Kosten aus der Masse beglichen werden, für beide zusammen aber nicht.
Was ist die richtige Vorgehensweise? Klage 1 aus der Masse bezahlen, für Klage 2 PKH beantragen? Oder umgekehrt? Könnte im PKH-Antragsverfahren dann der Vorwurf kommen, die Mittel hätten für die Klage verwendet werden müssen, für die jetzt PKH beantragt wird?