Änderung der Währung einer Grundschuld

  • Hallo :)

    Im Grundbuch ist eine Grundschuld in Schweizer Franken eingetragen. Der Eigentümer hätte nun gerne aus Gründen der erleichterten Abtretbarkeit eine "Umstellung" auf Euro.
    Ich habe dazu nirgends etwas gefunden, deswegen frage ich hier: Geht das?

    Spontan denke ich mir dazu:
    Eine Umstellung ohne Mitwirkung des eingetragenen Gläubigers und des Eigentümers würde ich nicht vornehmen, da CHF - EUR ja einem schwankenden Wechselkurs unterliegen und ich somit immer irgendwie "falsch" umstellen würde. Lägen Bewilligung von Eigentümer und Gläubiger vor, dass der Grundschuldbetrag nunmehr x Euro betragen soll, würde ich wohl eintragen.

    Also, was sagt ihr?

  • Welche Rechtsgrundlage soll es für eine "Umstellung" geben? Durch eine solche Eintragung würde das Recht das Wechselkursrisiko nicht mehr abbilden. Wenn überhaupt, kann hier doch nur eine rechtsgeschäftliche Inhaltsänderung in Betracht kommen.

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