Datum des Gutachtens für Kontrollbetreuung

  • Hallo ,
    Ich möchte eine Kontrollbetreuung einrichten.Die Ermittlungen haben sich so hingezogen, dass das Gutachten fast ein Jahr alt ist. Reicht das noch ?

  • Also wenn in dem Gutachten eine Diagnose steht wie zB.: " fortgeschrittene Demenz Typ Alzheimer", dann würde mir das Gutachten ausreichen. Mit einer Verbesserung ist hier nicht zu rechnen. (Und bei einer mittelschweren Demenz ist eher mit einer Verschlechterung zu rechnen).
    Wenn die Probleme des Betroffenen natürlich anderer Natur sind, wird es schwierig,
    Bevor ich aber ein weiteres Gutachten in Auftrag geben würde, würde ich mir die Person eher nochmal ansehen. Vielleicht kannst du es ja selber einschätzen.

  • § 293 FamFG sieht bei Erweiterungen ein 6 Monate altes Gutachten als ausreichend vor.

    § 294 FamFG sieht bei Ablehnung eines Aufhebungsersuchens des Betroffenen ein neues Gutachten vor.

    Deshalb wäre mir ein 1 Jahr altes Gutachten zu alt.

    Lene: dann bräuchte man bei Alzheimer nie ein Verlängerungsgutachten.

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