• Moin zusammen,
    mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Eigentümerbriefgrundschuld in Höhe von 200.000,00 € nebst 12 Zinsen vor. Gleichzeitig wird eine Abtretungsurkunde hinsichtlich eines rangersten Teils von 20.000,00 € nebst 5 Zinsen eingereicht. Das Zinsdatum ist hier identisch, also für meine Frage unwichtig. Nach Palandt (§ 1154 BGB) kann eine Forderung auch ohne Zinsen abgetreten werden und auch Zinsen ohne Forderung, also dürfte es doch auch möglich sein, nur 5 % Zinsen abzutreten, wenn auch höhere möglich sind. Oder seht Ihr das anders?
    Leider war meine Suche nicht sehr erfolgreich. Im Palandt habe ich noch gefunden, dass bei einer Eintragung für verschiedene Teile einer Hypothek auch unterschiedliche Zinsen zulässig sind (§ 1115, Rd-Nr. 12). Dieses spricht doch auch dafür, oder?

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