Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier eine Anfrage (noch keinen Antrag!) von einem Notar vorliegen, ob ich den Vertrag für genehmigungsfähig halte.
Folgender Vertrag über eine Eigentumswohnung soll geschlossen wird:
Der Betroffene A (Jahrgang 90, lebt in einer Einrichtung vom soz. Barbetrag), ist mit seinem Bruder B Nacherbe nach seinem Vater geworden. Die gemeinsame Mutter ist Vorerbin (jetzt Vorerbin Alleineigentümerin der Eigentumswohnung).
B möchte gerne die Eigentumswohnung der Vorerbin abkaufen. Sie erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht und soll die Wohnung dem B vermieten. Nach dem Tod der Vorerbin soll A Nießbrauchnehmer der Wohnung werden mit der Bedingung, dass er seinem Bruder B für einen Betrag von 500 Euro die Wohnung vermietet.
Anderenfalls würden A und B nach Tod der Vorerbin Eigentümer zu je 1/2 werden.
Was haltet ihr davon?