Hallo!
Ich habe mal eine Frage:
Wonach können eigentlich Gerichtskosten wg. öffentl.-rechtlicher Streitigkeiten (also nicht Zivil- und Handelsrecht) im EU-Ausland durchgesetzt werden? Gibt es da entsprechende EU-Richtlinien o.ä.?
Wäre dankbar für jeden Hinweis.
Viele Grüße
Exec