Hallo ich würde gerne wissen, wie Ihr folgenden Fall behandelt.
Es gibt einen Erbvertrag der Eheleute, welcher auf den Tod des einen Ehegatten den Überlebenden zum Alleinerben einsetzt und für den Fall, dass beim Tode des Überlebenden keine Abkömmlinge vorhanden sein sollten, die Geschwister erben sollen und der Überlebende diese Bestimmung abändern kann.
Abkömmlinge der Eheleute sind aber vorhanden. Nach dem Tod des einen Ehegatten wird der Erbvertrag eröffnet und damals wurde vermerkt, dass Bestimmungen für den künftigen Erbfall nicht enthalten sind. Ich hätte jetzt aber nach dem d. Überlebende verstorben ist, wieder eröffnet, da ja Bestimmungen auf den Tod des Überlebenden getroffen wurden, auch wenn Abkömmlinge vorhanden sind und die Bestimmung nicht maßgeblich ist. Ich prüfe ja nicht, ob die getroffenen Bestimmungen noch Bestand haben? Die Geschwister hätte ich dann vielleicht aber dann nicht nochmal benachrichtigt sondern nur die Kinder. Oder liege ich da falsch?
Ich würde mich sehr über eine Meinung hierzu freuen!