Guten Morgen,
zwei Niederländer erwerben Grundbesitz zu je 1/2 Anteil. Auflassungsvormerkung wird antragsgemäß eingetragen.
Nach Eingang des Antrags auf Eigentumsumschreibung vermerkt mein Vertreter "Notar klärt Güterstand und meldet sich". Dann kommt eine Urkunde, worin die Niederländer dann in Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht erwerben.
Auf Nachfrage teilt der Kollege mir dann mit, dass Niederländer doch nur zu je ½ Anteil erwerben können, wenn Gütertrennung vereinbart wurde und das in der Urkunde auch drin stehen muss.
Ganz ehrlich, ich habe noch nie den Güterstand ausländischer Erwerber geprüft. Es gilt doch deutsches Recht und Anteilserwerb ist durchauszulässig.
Oder bin ich völlig auf dem Holzweg?
Vielen Dank