Hallihallo,
nun habe ich auch mal eine Frage:
VB erlassen, Antragsgegner legt Einspruch ein. Im Zivilverfahren stellt sich heraus, dass der Vorname des Antragsgegners/Beklagten anders lautet. Einspruch wurde zurück genommen. Beklagter trägt weitere Kosten des Rechtsstreits. Richtiger Vorname wurde im Urteil und KFB beachtet.
Nun hat der Klägervertreter/Antragstellervertreter einen Antrag auf Berichtigung des Vornamens des Antragsgegners im Vollstreckungsbescheid gestellt. Wer ist für die Berichtigung zuständig? Könnt ihr mir bitte weiter helfen. DANKE
LG Dany