Vermieterpfandrecht und Nachlasspflegschaft

  • Hallo- ich habe da mal ein Problem:

    Es wurde eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. In der Wohnung des Verstorbenen gibt es Wertgegenstände- diese werden jedoch nach jetzigem Stand nicht für alle Gläubiger reichen.

    Nun kann der Nachlasspfleger nicht verwerten, da die Vermieterin das Pfandrecht geltend macht an allem in der Wohnung- sie möchten natürlich Ihr Geld haben.

    Nun will die Vermieterin wissen wie es weiter geht, sie kam zur RaSt.

    Wie muss die Vermieterin weiter vorgehen?

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Vermieterin die Verwertung dem Nachlassverwalter überlässt, aber dabei Ihre Stellung als Vermieterpfandrechtsinhaberin behält, sprich vorrangig Geld bekommt?

    Oder geht es nur so, dass sie dann auch die Versteigerungen machen muss und dafür dem Nachlasspfleger gegenüber Rechenschaft ablegen muss?

    Es geht hier unter anderem um Waffen und anderes, daher ist die Vermieterin sehr an einer Lösung dahingehend interessiert, dass sie selbst nicht verwerten muss weil sie keine Ahnung hat wie man mit solchem besonderen Pfandgut umzugehen hat und es verwertet. - Kann sie irgendwo Hilfe bekommen bei der Verwertung?

  • Nun will die Vermieterin wissen wie es weiter geht, sie kam zur RaSt.

    Da ist sie dann aber falsch, da sie offenbar eine Rechtsberatung haben will.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Vermieterin die Verwertung dem Nachlassverwalter überlässt, aber dabei Ihre Stellung als Vermieterpfandrechtsinhaberin behält, sprich vorrangig Geld bekommt?

    Sehe ich nicht. Davon abgesehen sollte der NLP m.E. derartiges auch vermeiden. Wieso sollte der Nachlass (oder die Staatskasse) den NLP bezahlen, die Arbeit der Vermieterin zu machen.


    Oder geht es nur so, dass sie dann auch die Versteigerungen machen muss und dafür dem Nachlasspfleger gegenüber Rechenschaft ablegen muss?


    Die öffentliche Versteigerung dürfte sie nicht selbst durchführen. Das kann z.B. der für den Ort zuständige Gerichtsvollzieher. Genaueres lässt sich in der Kommentierung zu §1235 BGB finden.



    Es geht hier unter anderem um Waffen ...


    Insoweit sollte man sich besser zuerst an die Waffenbehörde wenden.

  • ...und genau darum rede ich den Vermietern immer ein Vermieterpfandrecht aus.

    Klappt seit über 20 Jahren sehr gut. :D

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • @ TL: schön das es klappt, aber in diesem Fall nicht: Da ohne das Pfandrecht davon auszugehen ist, dass mit so vielen Gläubigern zu teilen ist, dass man dann nahezu leer ausgeht.

    @ jfp: zu: "

    Wieso sollte der Nachlass (oder die Staatskasse) den NLP bezahlen, die Arbeit der Vermieterin zu machen." - Dachte auch eher an eine Möglichkeit, dass der Nachlasspfleger das verwertet und natürlich vor Auskehrung sämtliche zugehörigen Kosten vom Erlös abgezogen werden. Wäre hier halt schön gewesen, da der Nachlasspfleger schon mehrere Fälle dieser Art hatte und gute Kenntnisse bezüglich Waffen und deren Verwertung.

    Tja - dann wird sie sich wohl beraten lassen und jemanden suchen müssen- denn die Gerichtsvollzieher werden die Verwertung nicht übernehmen wollen (und nach deren Aussage auch nicht müssen ).


    Danke für die Antworten!

  • Da vermutlich weder NP noch Vermieterin eine Waffenbesitzkarte haben, sollte man der Waffenbehörde Bescheid geben. Die werden dann kommen (oder die Polizei schicken) und das Zeug sicherstellen.

    Wenn Eigentümer (vertreten durch den NP) und Pfandgläubiger (Vermieter) es so vereinbaren, können sie die Gegenstände auch anders als durch Versteigerung verwerten, § 1245 BGB. Dazu müssen sie sich aber einig sein.

  • ...

    Dachte auch eher an eine Möglichkeit, dass der Nachlasspfleger das verwertet und natürlich vor Auskehrung sämtliche zugehörigen Kosten vom Erlös abgezogen werden. Wäre hier halt schön gewesen, da der Nachlasspfleger schon mehrere Fälle dieser Art hatte und gute Kenntnisse bezüglich Waffen und deren Verwertung.

    ...

    Das wäre in der Tat die beste Lösung. Ich wüsste auch nicht, warum man diesen Weg nicht beschreiten sollte. Die beiden müssen sich - wie Carlson schon sagte - nur einig ein.

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