Hallo- ich habe da mal ein Problem:
Es wurde eine Nachlasspflegschaft eingerichtet. In der Wohnung des Verstorbenen gibt es Wertgegenstände- diese werden jedoch nach jetzigem Stand nicht für alle Gläubiger reichen.
Nun kann der Nachlasspfleger nicht verwerten, da die Vermieterin das Pfandrecht geltend macht an allem in der Wohnung- sie möchten natürlich Ihr Geld haben.
Nun will die Vermieterin wissen wie es weiter geht, sie kam zur RaSt.
Wie muss die Vermieterin weiter vorgehen?
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die Vermieterin die Verwertung dem Nachlassverwalter überlässt, aber dabei Ihre Stellung als Vermieterpfandrechtsinhaberin behält, sprich vorrangig Geld bekommt?
Oder geht es nur so, dass sie dann auch die Versteigerungen machen muss und dafür dem Nachlasspfleger gegenüber Rechenschaft ablegen muss?
Es geht hier unter anderem um Waffen und anderes, daher ist die Vermieterin sehr an einer Lösung dahingehend interessiert, dass sie selbst nicht verwerten muss weil sie keine Ahnung hat wie man mit solchem besonderen Pfandgut umzugehen hat und es verwertet. - Kann sie irgendwo Hilfe bekommen bei der Verwertung?