Hallo,
im Formular für den Pfüb heißt es doch auf Seite 8 bzgl. der Herausgabeanordnungen (Versicherungspolice/Bausparurkunde), dass der Gläubiger diese Unterlagen unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen hat.
Ich habe immer wieder Fälle, in denen Gläubiger diesen Zusatz streichen wollen. Hier stellt sich mir die Frage: Ist das zulässig? Auf welcher Grundlage ordnen wir an, dass die Unterlagen unverzüglich dem Drittschuldner vorzulegen sind?
Ich habe in der Kommentierung und hier im Forum leider nichts passendes gefunden.