Abwesenheitspflegschaft Aktiengesellschaft aus 1959

  • eine ganz kuriose Sache habe ich hier in Vertretung übernommen:

    Für eine Aktiengesellschaft wurde im Jahre 1959 eine Abwesenheitspflegschaft mit dem Aufgabenkreis: "Verwaltung des in Westberlin gelegenen Vermögens" eingereichtet. Zu diesem Zeitpunkt war dies anscheinend noch möglich. Doch mittlerweile kann für Gesellschaften keine Abwesenheitspflegschaft mehr errichtet werden, da dies das Gesetz in seiner aktuellen Fassung nicht mehr vorsieht (seit ca. 2006 nicht mehr).
    Jedoch hat meine Kollegin sogar 2009 einen neuen Pfleger bestellt, nachdem der vorherige selbst unter Betreuung gestellt wurde. Und seitdem läuft die Pflegschaft immer weiter. Ja es ist Geld in Form von Depot u.ä. vorhanden, aber das hätte man doch auch einfach auflösen und das Geld dann hinterlegen können, anstatt für die Verwaltung Geld an den Pfleger zahlen zu müssen :gruebel:

    Kann ich dem Pfleger auferlegen das vorhandene Vermögen zu hinterlegen und danach die Pflegschaft aufheben? Für mich ist es nicht wirklich wirtschaftlich, dass aus dem Vermögen lediglich der Pfleger bezahlt wird, der ausweislich der Berichte, nur noch Kontoauszüge und Zinsen überprüft...

  • Warum ist das Vermögen noch nicht an die AG übergeben worden?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • 1959 gab es niemanden, ja. Aber ab dem 04.10.1990 hätte der Berechtigte ermittelt und das Vermögen ausgekehrt werden müssen.

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  • 1959 gab es niemanden, ja. Aber ab dem 04.10.1990 hätte der Berechtigte ermittelt und das Vermögen ausgekehrt werden müssen.

    Dafür ist der Sachverhalt zu dünn. Hatte denn die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR? In den achtziger Jahren hatte ich einen vergleichbaren Fall mi einer e. G. (Volksbank) im Sudetenland. Die Bank ist vermutlich im Rahmen der Vertreibung der Sudetendeutschen untergegangen.

  • 1959 gab es niemanden, ja. Aber ab dem 04.10.1990 hätte der Berechtigte ermittelt und das Vermögen ausgekehrt werden müssen.

    Dafür ist der Sachverhalt zu dünn. Hatte denn die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR? ....


    Ich bezweifle, dass die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR hatte. 1959 waren diese m. W. n. alle bereits in VEB's überführt.

  • 1959 gab es niemanden, ja. Aber ab dem 04.10.1990 hätte der Berechtigte ermittelt und das Vermögen ausgekehrt werden müssen.

    Dafür ist der Sachverhalt zu dünn. Hatte denn die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR? ....


    Ich bezweifle, dass die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR hatte. 1959 waren diese m. W. n. alle bereits in VEB's überführt.

    Das ist klar, wobei es in der DDR vor der Honecker-Ära eine Vielzahl von kleinen und mittleren Privatunternehmen gab. Ich dachte eigentlich an eine AG, die vor dem Krieg gegründet wurde und seinerzeit ihren Sitz in der späteren DDR hatte.

  • 1959 gab es niemanden, ja. Aber ab dem 04.10.1990 hätte der Berechtigte ermittelt und das Vermögen ausgekehrt werden müssen.

    Dafür ist der Sachverhalt zu dünn. Hatte denn die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR? ....


    Ich bezweifle, dass die AG ihren Sitz in der ehemaligen DDR hatte. 1959 waren diese m. W. n. alle bereits in VEB's überführt.

    Das ist klar, wobei es in der DDR vor der Honecker-Ära eine Vielzahl von kleinen und mittleren Privatunternehmen gab. Ich dachte eigentlich an eine AG, die vor dem Krieg gegründet wurde und seinerzeit ihren Sitz in der späteren DDR hatte.


    Das habe ich schon verstanden, gehe aber wie gesagt davon aus, dass die AG's 1959 bereits in VEB's überführt waren. Dass es noch einige weitere Jahre private Einzelunternehmer (also quasi e. K.) gab, ist mir auch bekannt.

  • Um Körperschaften in der DDR dürfte es sich nach dem hier gestellten SV kaum handeln. Ich tippe auf Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland o.ä.

    Aber vielleicht klärt uns ja der Threadstarter auf?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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