eine ganz kuriose Sache habe ich hier in Vertretung übernommen:
Für eine Aktiengesellschaft wurde im Jahre 1959 eine Abwesenheitspflegschaft mit dem Aufgabenkreis: "Verwaltung des in Westberlin gelegenen Vermögens" eingereichtet. Zu diesem Zeitpunkt war dies anscheinend noch möglich. Doch mittlerweile kann für Gesellschaften keine Abwesenheitspflegschaft mehr errichtet werden, da dies das Gesetz in seiner aktuellen Fassung nicht mehr vorsieht (seit ca. 2006 nicht mehr).
Jedoch hat meine Kollegin sogar 2009 einen neuen Pfleger bestellt, nachdem der vorherige selbst unter Betreuung gestellt wurde. Und seitdem läuft die Pflegschaft immer weiter. Ja es ist Geld in Form von Depot u.ä. vorhanden, aber das hätte man doch auch einfach auflösen und das Geld dann hinterlegen können, anstatt für die Verwaltung Geld an den Pfleger zahlen zu müssen
Kann ich dem Pfleger auferlegen das vorhandene Vermögen zu hinterlegen und danach die Pflegschaft aufheben? Für mich ist es nicht wirklich wirtschaftlich, dass aus dem Vermögen lediglich der Pfleger bezahlt wird, der ausweislich der Berichte, nur noch Kontoauszüge und Zinsen überprüft...