Vor Erlöschen des Erbbaurechtes aufgrund Zeitablauf verstirbt ein Eigentümer. Nach Fristablauf wird ein Erbschein erstellt, der das Land als Erben ausweist. Die weitere Eigentümerin ist ebenfalls vor Fristablauf verstorben, hier liegt noch kein Erbnachweis vor, Nachlasspflegschaft ist angeordnet. Aus den Nachlassakten ist ersichtlich, das bislang keine Einigung über die Entschädigungsforderung erfolgt ist.
Kann oder muss sogar die Grundbuchberichtigung noch erfolgen, obwohl das Erbbaurecht erloschen ist?