Hallo! Ich habe einen Antrag auf Hinterlegung einer Bank. Es existiert ein Sparkonto (ohne Buch) zugunsten einer Person die in 1908 geboren wurde. Die einzige Anschrift die existierte ist in Kanada, eine aktuelle Anschrift ist nicht bekannt. Aufgrund des Geburtsdatums geht die Bank davon aus, dass die Person schon verstorben sei. Hätte jmd. ein Problem den Betrag zugunsten der Person bzw. der unbekannten Erben interlegen zu lassen?
ungewissheit Gläubiger?
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Ich denke das ist zulässig. Man könnte sich auf § 5 GBBerG berufen, wonach Rechte gelöscht werden können, wenn die Person älter als 110 Jahre ist.
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Ja, das ist quasi eine der Standardhinterlegung bei Banken. Kannst dir sogar aussuchen, ob es Annahmeverzug des noch lebenden 110jährigen ist oder Gläubigerungewissheit, weil du die Erben nicht kennst.
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Danke !
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