Mittellos oder vermögend

  • Ist ein älteres Auto des Betreuten mit ca. 5.000.--€ Wert bei der Ermittlung mittellos/vermögend zu berücksichtigen ?

    Ist ein älteres Konto mit 5000 Euronen drauf zu berücksichtigen? Ist ein älteres Bild in diesem Wert zu berücksichtigen?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ist ein älteres Auto des Betreuten mit ca. 5.000.--€ Wert bei der Ermittlung mittellos/vermögend zu berücksichtigen ?

    Im Prinzip schon. Aber in vielen Fällen wird der Einsatz des Autos eine Härte im Sinne des § 90 SGB XII bedeuten, wenn nämlich der Betroffene auf die Fahrzeugnutzung angewiesen ist. (Das dürfte bei einem Gemälde anders sein, und über das ältere Konto gehe ich jetzt hinweg, lieber FED ...)

    Diesbezügliche Rechtsprechung ergeht zumeist im Zusammenhang mit der PKH/VKH-Bewilligung, bei der ja auch auf das einzusetzende Vermögen zu schauen ist.

  • Ist ein älteres Auto des Betreuten mit ca. 5.000.--€ Wert bei der Ermittlung mittellos/vermögend zu berücksichtigen ?

    Im Prinzip schon. Aber in vielen Fällen wird der Einsatz des Autos eine Härte im Sinne des § 90 SGB XII bedeuten, wenn nämlich der Betroffene auf die Fahrzeugnutzung angewiesen ist. (Das dürfte bei einem Gemälde anders sein, und über das ältere Konto gehe ich jetzt hinweg, lieber FED ...)

    Diesbezügliche Rechtsprechung ergeht zumeist im Zusammenhang mit der PKH/VKH-Bewilligung, bei der ja auch auf das einzusetzende Vermögen zu schauen ist.


    Da bleibt mir nur der :daumenrau

  • Ist ein älteres Auto des Betreuten mit ca. 5.000.--€ Wert bei der Ermittlung mittellos/vermögend zu berücksichtigen ?

    Im Prinzip schon. Aber in vielen Fällen wird der Einsatz des Autos eine Härte im Sinne des § 90 SGB XII bedeuten, wenn nämlich der Betroffene auf die Fahrzeugnutzung angewiesen ist. (Das dürfte bei einem Gemälde anders sein, und über das ältere Konto gehe ich jetzt hinweg, lieber FED ...)

    Diesbezügliche Rechtsprechung ergeht zumeist im Zusammenhang mit der PKH/VKH-Bewilligung, bei der ja auch auf das einzusetzende Vermögen zu schauen ist.

    Über irgendwelche Härten wurde genauso wenig vorgetragen wie über die Nutzung überhaupt. Ich bin hier einfach nicht mehr bereit, den mehr als dürftigen Sachverhalt in alle möglichen Richtungen auszulegen. Das gilt z. B. auch schon für die ungeklärte Frage, ob das Auto der einzige überhaupt vorhandene Vermögenswert ist. Du bestätigst ja mit Deiner Einleitung "Im Prinzip schon." selbst die Richtigkeit meiner Gegenfragen. Vorhandenes Vermögen jenseits der Schonbeträge ist eben zu berücksichtigen.
    Wenn Du Dich für das ältere Konto nicht interessierst, darf ich es dann behalten?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

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  • Ist ein älteres Auto des Betreuten mit ca. 5.000.--€ Wert bei der Ermittlung mittellos/vermögend zu berücksichtigen ?

    Im Prinzip schon. Aber in vielen Fällen wird der Einsatz des Autos eine Härte im Sinne des § 90 SGB XII bedeuten, wenn nämlich der Betroffene auf die Fahrzeugnutzung angewiesen ist. (Das dürfte bei einem Gemälde anders sein, und über das ältere Konto gehe ich jetzt hinweg, lieber FED ...)

    Diesbezügliche Rechtsprechung ergeht zumeist im Zusammenhang mit der PKH/VKH-Bewilligung, bei der ja auch auf das einzusetzende Vermögen zu schauen ist.

    ....
    Wenn Du Dich für das ältere Konto nicht interessierst, darf ich es dann behalten?


    Das ältere Konto spielt hinsichtlich der Frage, ob das Auto einsetzbares Vermögen darstellt, einfach keine Rolle. Und es dürfte klar sein, dass das Konto einzusetzen ist. ;)

  • Ja warum das denn auf einmal? Wenn es das einzige Vermögen ist, ist es eben nicht einzusetzen. Verstehst Du, worauf ich hinaus will?

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  • Die Betreute hat ein monatliches Einkommen von 1.800.--€ netto. Die Miete beträgt 400.--€ monatlich.
    Es ist ein Berufsbetreuer bestellt.

    Fragen:
    Gilt die Betreute als vermögend ?
    Welcher Teil des Einkommens kann zur Zahlung der Berufsbetreuervergütung herangezogen werden ?
    Wie ist der Beschluss über die Festsetzung der Betreuervergütung zu formulieren: Volle Zahlung der Vergütung aus der Staatskasse (vermögend) und Regress gegen die Betreute betr. Ratenzahlung aus dem Einkommen, wie hoch sind die Raten anzusetzen ?

    https://www.reguvis.de/betreuung/wiki/Freibetrag

  • @Mod: Können wir das bitte hier hinten dranhängen?

    Das der Threadersteller das nach 14 Monaten nicht mehr wusste, ist ihm vielleicht nachzusehen.


    Erledigt,
    Mel, Mod.

    Vielen Dank! :blumen:

    Olli: Siehe oben!

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

    Einmal editiert, zuletzt von felgentreu (19. Januar 2021 um 11:08)

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