Übergangsanspruch bei Streitgenossen und PKH

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Es gibt 3 Beklagte. Der Bekl. zu 1 hat PKH o.R. und wird zusammen mit dem Bekl. zu 2 durch eine RA vertreten. Der Bekl. zu3 hat einen eigenen RA. Eine Wahlanwaltsvergütung gibt es nicht, da Streitwert bei 1000 € liegt. PKH Vergütung wurde ausgezahlt (Vergütung ohne Erhöhungsgebühr).
    Die Kosten des Rechtstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagten zu 1/3. Es ergibt sich daher ein EA der Beklagten gegen den Kläger. Jetzt ist die Frage wie ich den Übergangsanspruch gegen die Landeskasse ermitteln soll...

  • Mir ist noch nicht klar wie ich jetzt vorgehen soll.
    Die Beklagten sind alle gleichmäßig am Rechtsstreit beteiligt.
    Kann ich dann den EA der Beklagten gegen den Kläger auch ganz normal ausrechnen und diesen dann
    im Verhältnis der Vergütungen aufteilen (bei den Beklagten 1 und 2 berücksichtige ich dann die Hälfte der Anwaltskosten)? oder kann ich den EA einfach durch 3 teilen?
    Vielen Dank schon mal :)

  • Kann ich dann den EA der Beklagten gegen den Kläger auch ganz normal ausrechnen und diesen dann
    im Verhältnis der Vergütungen aufteilen (bei den Beklagten 1 und 2 berücksichtige ich dann die Hälfte der Anwaltskosten)? oder kann ich den EA einfach durch 3 teilen?


    Wenn alle drei Beklagten gleich beteiligt sind, ist Ersteres richtig. Die Beklagten 1 und 2 haben ja den gemeinsamen RA. Also haben beide jeweils einen hälftigen Erstattungsanspruch der Gesamtkosten ihres gemeinsamen RA.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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