Zuständigkeit für § 850 e ZPO Zusammenrechnung bei Pfändungsverfügung

  • Hallo, mir als Vollstreckungsgericht liegt ein Antrag auf Zusammenrechnung nach § 850e Nr. 2 ZPO vor. Allerdings liegen den Pfändungen keine Pfändungsbeschlüsse des Vollstreckungsgerichts zugrunde sondern Pfändungsverfügungen. Wegen Müllgebühren und Rundfunkgebühren vollstreckt der Landkreis als zuständige Vollstreckungsbehörde. Liegt dann nicht die Zuständigkeit für die Zusammenrechnung auch bei der Vollstreckungsbehörde? Rechtsprechung konnte ich nur für den Fall des Vollstreckungsschutzantrags finden. Da wird die Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde bejaht.
    Was meint ihr?

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