Vollstreckungsfähiger Inhalt

  • Ich weiß noch wie mein Vorgänger immer gesagt hat, dass UR-Sachen vooooooooll einfach sind, weil man da quasi nix prüfen, sondern nur an Schiedsamtsvergleiche die Klausel dranpappen muss.
    Nun ja. Die Schiedsamtsvergleiche, die MIR unter die Augen kommen, sind irgendwie immer so über formuliert, dass ich nur mit Mühe vollstreckungsfähigen Inhalt finde. Wenn überhaupt. Liegt sicher daran, dass früher alles besser war. Auch die Vergleiche. :(

    Mir liegt jetzt wieder so ein Machwerk vor, zu dem Nachbar A die Klausel erteilt haben möchte.
    Nachbar A will seine zum Nachbargrundstück B zeigende Außenmauer instand setzen lassen (Feuchtigkeit). Dazu müsste er das Grundstück B begehen. Das will Nachbar B aber nicht. Man vergleicht also:


    1. Der Termin vom Antrag konnte nicht eingehalten werden, weil es bei der Zustellung zu Problemen kam
    2. Nachbar B bespricht mit seiner Frau an welchem Termin Firma X. zur Begutachtung des Schadens auf das Grundstück darf. Besprochene Termine: Datum 1, Datum 2, Datum 3, Datum 4 (Anmerkung von mir: alle längst vorbei)
    3. Nachbar B meldet den Termin der Schiedsperson, diese gibt ihn an Nachbar A weiter
    4. Sobald das Gutachten vorliegt, wird Nachbarn B von der Schiedsperson mitgeteilt, in welcher Art, Umfang und Dauer die Reparatur durchgeführt wird. Es ist eine Frist von vier Wochen zu beachten
    5. Um Funkenflug zu vermeiden, müssen Schneidarbeiten jeglicher Art außerhalb des Grundstücks B durchgeführt werden
    6. Kostentragung Schiedsamtsverfahren liegt bei Nachbar A


    Zu Ziffer 1 sehe ich keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.
    Zu Ziffer 2 habe ich in erster Linie das Problem, wie der Passus mit den "besprochenen Terminen" die verstehen ist. Wenn ich die Formulierung im Vergleich dahingehend verstehe, dass die Verpflichtung des B auf einen der angegebenen Termine beschränkt ist (wozu ich tendiere), kann ich ebenfalls keine Klausel erteilen, weil die Termine in der Vergangenheit liegen und die Verpflichtung somit nicht mehr erfüllt werden kann
    Zu Ziffer 3 hätte ich dasselbe Problem wie bei Ziffer 2
    Ziffer 4 wäre ein Anspruch des Nachbarn B gegen die Schiedsperson (bzw. gegen A) also auch insoweit keine Klausel
    Ziffer 5 wäre ok (wenn auch sinnlos, falls der Rest nicht funktioniert)
    Ziffer 6 wie Ziffer 4

    Könntet ihr mal bitte schauen, wie ihr das seht?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Kannst du nicht einfach fragen welches Ziel mit einer vollstreckbaren Ausfertigung verfolgt werden soll? :teufel::teufel::teufel:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Tja. Du hast völlig Recht omawetterwax. Da gibt es keinen vollstreckungsfähigen Inhalt.

    Und früher war in den Schiedsstellen auch nicht alles besser. Die die Vergleiche heute machen, waren nur jünger. Ich darf ein wenig lästern. Ich bin selber Schiedsfrau. Was meinst du, was das am Anfang für ein Kampf war, meinen jetzt 82jährigen Co vom Computer zu vertreiben. Die Schiedsleute haben in der Regel keine Ahnung von Vollstreckung. Woher auch.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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