Rangrücktritt Abt. III bei Enteignungsverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Beschränkt pers. Dienstbarkeit des Regierungspräsidiums aufgrund Enteignungs- und Besitzeinweisungsbeschluss sowie Ausführungsanordnung.
    Im Ersuchen wird die Eintragung der Dienstbarkeit im Rang vor den Rechten in Abt. III beantragt.
    Die Berechtigten sind als Beteiligte/Nebenberechtigte in der Ausführungsanordnung und im Enteignungs- und Besitzeinweisungsbeschluss genannt.

    Leider finde ich keine Infos, ob ich ggf. eine Rangrücktrittserklärung der Berechtigten in Abt. III brauche oder kann das Regierungspräsidium die Rangänderung aufgrund Ersuchen ohne Rangrücktrittserklärung der Berechtigten beantragen?
    Bei anderen Eintragungen aufgrund der selben Ersuchen habe ich gesehen, dass dieser Rangvermerk gar nicht erst mit eingetragen wurde oder evtl. vergessen wurde.

    Muss ich also die Rangänderung eintragen oder brauche ich hierzu weitere Unterlagen?
    Kann man den Antrag ggf. ignorieren (nur im Ersuchen erwähnt, keine weiteren Hinweise in den Beschlüssen) ?


    Vielen Dank schon im Voraus.

    Grüße

  • Vielen Dank.

    Im Beschluss war nichts drin, nur der Vermerk, dass eine Entschädigung anfallen kann, wenn es zu einer Rangänderung kommen sollte. =)

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