Vormerkung erlischt "9 Monate nach rechtskräftiger Scheidung" - bed. od. befristet?

  • Es soll eine Vormerkung eingetragen werden, die "9 Monate nach rechtskräftiger Scheidung" erlischt. Ist eine solche Vormerkung auflösend bedingt oder befristet? ME befristet, weil die Scheidung ein zukünftiges ungewisses Ereignis ist. Der Umstand, dass der Zeitpunkt nach diesem Ereignis feststeht, kann daran mE nichts ändern.
    Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
    Gruß
    Andydomingo

  • Es soll eine Vormerkung eingetragen werden, die "9 Monate nach rechtskräftiger Scheidung" erlischt. Ist eine solche Vormerkung auflösend bedingt oder befristet? ME befristet, weil die Scheidung ein zukünftiges ungewisses Ereignis ist. Der Umstand, dass der Zeitpunkt nach diesem Ereignis feststeht, kann daran mE nichts ändern.
    Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
    Gruß
    Andydomingo

    Sie ist auflösend bedingt, weil die Scheidung ein zukünftiges ungewisses Ereignis ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!