Es soll eine Vormerkung eingetragen werden, die "9 Monate nach rechtskräftiger Scheidung" erlischt. Ist eine solche Vormerkung auflösend bedingt oder befristet? ME befristet, weil die Scheidung ein zukünftiges ungewisses Ereignis ist. Der Umstand, dass der Zeitpunkt nach diesem Ereignis feststeht, kann daran mE nichts ändern.
Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
Gruß
Andydomingo
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