Hallo zusammen,
mein Schuldner hat seine Immobilie als Sicherheit für den Kredit eines fremden Dritten gegeben.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wem der zivilrechtliche Rückübertragungsanspruch (Rückgewähranspruch)
zusteht.
M. E. müsste dies der Grundstückseigentümer sein, da ja seine Immobilie belastet wurde.
Vielleicht ist aber auch die Rückübertragung der Grundschuld beim Kreditnehmer (fremder Dritter) zu pfänden!?
Hat jemand eine Idee dazu?