Hallo,
ich mache kaum Auslandssachen. Die Auslandsabteilung hat mich gefragt, wie die Zustellung an ein Generalkonsulat (hier: United States for America) in Deutschland als Drittschuldner abläuft.
Gibt es da irgendwelche Regelungen oder Leitfäden?
Danke
Zustellung an ein Generalkonsulat in Deutschland als Drittschuldner
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Hallo,
ich mache kaum Auslandssachen. Die Auslandsabteilung hat mich gefragt, wie die Zustellung an ein Generalkonsulat (hier: United States for America) in Deutschland als Drittschuldner abläuft.
Gibt es da irgendwelche Regelungen oder Leitfäden?
Danke -
ich stimme Tom zu (vgl. auch Bauer, Drittschuldner im Ausland, Exterritoriale [wie z. B. amerikanisches Generalkonsulat in Deutschland] als Drittschuldner, Juristisches Büro 1975, S.1165 ff.).
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Danke euch!!!
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