Unterhaltszahlungen

  • Hallo!

    Mein Problem:

    PKH-Überprüfung

    Meine PKH-Berechtigte hat zwei Kinder, die beim Vater leben.
    Sie zahlt zurzeit keinen Unterhalt. Das Jugendamt zahlt für die Kinder.


    Es gibt jedoch ein Unterhaltsverfahren, bei dem sie wohl angeblich die Unterhaltszahlungen für zwei Kinder in Höhe von 544,00 EUR anerkannt hat. Eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

    Sie teilt mir nun mit, dass sie jeden Monat 544 EUR wegpackt damit sie dieses dann an das Jugendamt zurückzahlen kann.

    Würdet ihr das bei der Berechnung berücksichtigen?

  • Wenn die ausstehende gerichtliche Entscheidung in naher Zukunft zu erwarten ist, würde ich solange abwarten. Zu gegebener Zeit wäre dann auch nachzuweisen, dass die PKH-Partei tatsächlich zahlt.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Ich berücksichtige Unterhaltszahlungen erst, wenn sie tatsächlich geleistet werden. Genauso würde ich angeordnete Raten auch rückwirkend wieder aufheben, wenn später nachgewiesen wird, dass Unterhalt für vergangene Monate nachgezahlt wurde.

    Edit: Abwarten würde ich nicht, da das Risiko, dass sich die Einkommensverhältnisse unterdessen auf wundersame Weise verschlechtern, mir zu groß ist.

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