Förderunschädliche Übertragung Altersvorsorgevertrag

  • Hallo,

    mir liegt eine Anregung zur Bestellung eines Ergänzungspflegers vor und diese Konstellation hatte ich leider noch nicht so auf dem Tisch.

    Kindesvater ist verstorben, Erbe sind die Ehefrau, ein volljähriges und ein minderjähriges Kind. Es gibt einen Riestervertrag des Kindesvaters, den die Ehefrau auf sich übertragen lassen möchte. Aufgrund der Übertragung entfallen nicht die Förderzulagen und Steuervergünstigungen. Eine förderunschädliche Übertragung auf Kinder ist nicht möglich. Bei Nichtübertragung würde der Vertrag in den Nachlass fallen und die Zulagen müssten zurückgezahlt werden.

    Der Anbieter hat der Kindesmutter mitgeteilt, dass sie den Vertrag auf sich übertragen lassen kann, jedoch ein Ergänzungspfleger benötigt wird.
    Ich verstehe es jetzt so, dass bei einer Übertragung die Kindesmutter später die Leistungen aus dem Vertrag ziehen kann und die Kinder nichts erhalten. Da u.a. das minderjährige Kind dem Vertragswechsel zustimmen muss, kann die Kindesmutter dies nicht selbst erledigen, da sie auf beiden Seiten steht.

    Ist dies so? Und wäre ggf. noch etwas zu beachten (Ausgleichszahlung an Kind, Höhe der bislang angesparten Rente...)?

    Vielen Dank im Voraus

    LG Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ist dies so? Und wäre ggf. noch etwas zu beachten (Ausgleichszahlung an Kind, Höhe der bislang angesparten Rente...)?

    Also so ohne weiteres dürfte das gar nicht gehen. Wenn du einen Ergänzungspfleger bestellst und der einer Übertragung der Versicherung aus dem Nachlass des Vater heraus an die Mutter zustimmt, dürfte eine Schenkung vorliegen und das Rechtsgeschäft wäre wohl nichtig, §§ 1915, 1804 BGB. Zwar wäre die ganze Übertragung wohl auch über §§ 1915, 1812 BGB genehmigungsbedürftig, darauf kommt es letztlich aber nicht an, da du die Nichtigkeit auch nicht durch eine familiengerichtliche Genehmigung heilen kannst.

    Daher bleibt nur die Übertragung der Versicherung gegen eine Ausgleichszahlung (oder alternativ: teilweise Erbauseinandersetzung).

  • :daumenrau
    Ich hatte auch schon so eine Konstellation und habe es über eine (Teil-)Erbauseinandersetzung laufen lassen. Da kommt es aber auf den Einzelfall drauf an, was der Riester-Vertrag wert ist und wieviel sonstige Erbmasse noch da war.

    Letztlich waren in meinem Fall alle glücklich, dass die Mutter den (komplizierten) Riester-Vertrag übernommen hat und die minderjährigen Kinder (bei mir damals 16 und fast 18) Cash erhalten haben.

  • Wenn das Riester-Guthaben von der Mutter übernommen wird und die Mutter eine Ausgleichszahlung an die Kinder macht, wäre dann ein Vertrag abzuschließen, in dem der Ergänzungspfleger die Kinder vertritt? Da ich zwei minderjährige Kinder habe, bräuchte ich dann ja auch zwei Ergänzungspfleger, gell?

    Wäre dieser Vertrag dann zusätzlich genehmigungsbedürftig?

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