Hallo,
mir liegt eine Anregung zur Bestellung eines Ergänzungspflegers vor und diese Konstellation hatte ich leider noch nicht so auf dem Tisch.
Kindesvater ist verstorben, Erbe sind die Ehefrau, ein volljähriges und ein minderjähriges Kind. Es gibt einen Riestervertrag des Kindesvaters, den die Ehefrau auf sich übertragen lassen möchte. Aufgrund der Übertragung entfallen nicht die Förderzulagen und Steuervergünstigungen. Eine förderunschädliche Übertragung auf Kinder ist nicht möglich. Bei Nichtübertragung würde der Vertrag in den Nachlass fallen und die Zulagen müssten zurückgezahlt werden.
Der Anbieter hat der Kindesmutter mitgeteilt, dass sie den Vertrag auf sich übertragen lassen kann, jedoch ein Ergänzungspfleger benötigt wird.
Ich verstehe es jetzt so, dass bei einer Übertragung die Kindesmutter später die Leistungen aus dem Vertrag ziehen kann und die Kinder nichts erhalten. Da u.a. das minderjährige Kind dem Vertragswechsel zustimmen muss, kann die Kindesmutter dies nicht selbst erledigen, da sie auf beiden Seiten steht.
Ist dies so? Und wäre ggf. noch etwas zu beachten (Ausgleichszahlung an Kind, Höhe der bislang angesparten Rente...)?
Vielen Dank im Voraus
LG Grottenolm