Barkapitalerhöhung mit Sachagio

  • Guten Morgen zusammen,

    ich sitze gerade an einer Kapitalerhöhung einer GmbH.
    Das Kapital soll bar um 10.000 Euro erhöht werden. Zusätzlich verpflichtet sich der Gesellschafter zur Erbringung eines Sachagios.
    Dieses soll bestehen aus rund 8 Mio. (von rund 72 Mio.) Aktien einer AG.

    Nun ist es ja so, dass das Sachagio den Wert der Einlage nicht mindern darf.
    In der Anmeldung versichtert mir der Geschäftsführer (der auch der einbringende Gesellschafter ist), dass das Sachagio den Wert der vollständig geleisteten Bareinlage nicht mindert.

    Also frage ich mich was ich genau prüfen muss.
    Aktien selbst können ja im Wert durchaus schwanken, aber unter 0 fallen, können sie ja nun nicht.
    Das einzige was ich bisher noch dazu gefunden habe ist der Kommentar von Scholz zum GmbHG (12. Auflage, Rn. 80 zu § 3 GmbHG):

    "Noch weitgehend ungeklärt ist, ob dem Registergericht, insbesondere aufgrund der Nähe zur Sacheinlage, ein Prüfungsrecht in Bezug auf die Werthaltigkeit des Sachagios zukommt und wie es auszugestalten wäre (wohingegen ein Sachgründungsbericht jedenfalls nicht verlangt werden kann). Zwar besteht ein solches Prüfungsrecht an sich bei einem Agio nicht, es muss aber zumindest ausgeschlossen werden, dass der eingebrachte Sachgegenstand einen negativen Wert hat (z.B. überschuldetes Unternehmen) und damit ggf. zu einer Unterbilanz und der Aufzehrung der Bareinlage führen kann. Dafür ist ein Wertnachweis der dies ausschließt zu erbringen, wenn dies nicht schon wegen der Natur des Gegenstandes von Vornherein ausgeschlossen erscheint, so etwa, wenn nur ein allenfalls mit Null zu bewertender Geschäftsanteil eingebracht wird."

    Wie ist denn eure Meinung dazu?
    Hatte das vielleicht schon einmal jemand? :/

  • Der Wert der Aktien kann nicht unter 0 sinken, selbst wenn das Unternehmen überschuldet ist.
    Es beeinträchtigt also die Bareinlage nicht.
    Mehr würde ich an der Stelle nicht prüfen; im Übrigen interessiert das Agio das Registergericht nicht.

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