Ich stutze bei folgender Konstellation:
a) Eigentitel eine Behörde. Daran angehängt eine ZU der Post.
b) Vergleich eines Amtsgerichts, Gl. = Kind, vertreten durch das JA, Zustellungsurkunde der Post als Zustellnachweis
a) Ist das eine Zustellung von Amtswegen - wie bei uns am Gericht? Und statt einer Zustellbescheinigung wurde die ZU angehängt?
b) Es müsste doch eine Zustellung im Parteibetrieb erfolgen und diese durch den GV, oder?