Ein Schuldner hat heute die Vermögensauskunft abgegeben.
Er verdient als Mitarbeiter im sozialen Dienst (an älteren Menschen) ca. 700 € netto.
Er hat vier Kinder.
Er muss nun damit rechnen, dass sein Lohn gepfändet wird.
Der Schuldner hat große Bedenken, dass ihm bei Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzgl. Lohn, eine Kündigung droht.
Seine Betreuten genießen evtl. einen erhöhten Schutz, da er ja auch eine Vertrauensperson ist.
Er fragt nach, ob er evtl. eine Schutzschrift einreichen könne, damit von vornherein eine aussichtslose Pfändung verhindert werden könne.
Dadurch könne er einen eventuellen Kündigung vorbeugen. In der Schutzschrift würde er seine finanzielle und persönliche Situation darlegen.
M.E. kann es sein, dass der Arbeitgeber, sowieso eine Schufa Auskunft beantragt,
falls bei der Einstellung der Arbeitnehmer die finanzielle Situation des
Schuldners maßgebliche Bedeutung hat.
Auf der anderen Seite geht der Pfüb sowieso ins Leere, was unnötige Kosten und Wirbel verursacht.
Gibt es hier eine Art "Schutzschrift". Kann man einen Pfänder, der von vornherein aussichtslos erscheint, evtl. "aushebeln"?