Zu meinem Fall konnte ich im Forum keine Antwort finden.
2016 ist ein Grundstück in der ehem. DDR aufgetaucht (Wertanteil ca 800 Euro für mein Verfahren), der Nachbar hat Nachlasspflegschaft beantragt, da alle 5 Eigentümer nachverstorben. Eine (mein Fall) ist 1973 verstorben. Wie sich im Verfahren herausstellte hat die Tochter (selbst inzw. über 100 Jahre alt) nicht ausgeschlagen, sondern das Erbe angenommen und auch jetzt einen ES beantragt.
Stehen für die GK und Vergütung, die ja "aus dem Nachlass" zu zahlen sind (und als Maßstab der Teilmittellosigkeit) nur die 800 Euro zur Verfügung oder der gesamte Nachlass?
Steht das irgendwo?