Antrag zur Verpflichtung Angaben an Eides Statt zu versichern

  • In einem Unterhaltsprozess hat die AS-Seite den Antrag gestellt, den AG zu verpflichten, die Auskunft über seine Einkünfte an Eides Statt zu versichern.

    Bin ich zuständig? Muss der Richter über den Antrag nicht erst entscheiden?
    Also einen Beschluss erlassen, dass er die Angaben an Eides Statt Versicherung muss ( verpflichtet ist)?

    Die Richterin hat verfügt, ich soll (als Familienrechspfleger) den AG vorladen , vielleicht gibt er ja die Versicherung freiwillig ab.

    Ich habe hier auch leider keinen Rechtspflegerkommentar. Kann einer was dazu schreiben, weil er sowas für täglich machen muss ;-).

  • Eine Auseinandersetzung mit § 410 Nr.1 FamFG ff. wäre für den Themenstarter hilfreich, da mach über §§ 1361 Abs. 4 oder 1605 BGB bei §§ 259, 260, 261 BGB landet.

    § 411 FamfG regelt die örtliche Zuständigkeit, § 3 Nr. 1 b) RPflG die funktionale Zuständigkeit.
    (und wenn man Glück hat, ist das Verfahren nach § 410 Nr. 1 FamFG im Geschäftsverteilungsplan gar nicht dem Rechtpfleger des Familiengerichts zugewiesen, sondern woanders angedockt....)

  • Bei uns kommt das schon ein paar mal im Jahr vor.

    Solange der Antragsgegner nicht vom Richter "verurteilt" ist, die eV abzugeben und der AS Vollstreckungsantrag gestellt hat, handelt es sich um eine "freiwillige" eV nach den o. g. Vorschriften (bea bei den Kosten: der ganze Wert des Verzeichnisses zählt).
    Ansonsten bei bestehendem Titel und Vollstreckungsantrag des AS als Gläubiger: eV nach § 889 ZPO iVm. § 95 FamFG (Kosten: 35,00 € fest nach KV Nr. 2115 GKG)

    Bei uns macht die freiwillige eV der Rechtspfleger am Betreuungsgericht als sonstige Urkundssache. Die erzwungene eV nimmt bei uns der Vollstreckungs-Rpfl ab. Schau einmal in deinen Geschäftsverteilungsplan.

    Bei uns war das eine Zeit lang ein Trend bei den Familienrichtern, die wollten sich wohl Arbeit erleichtern. Da standen dann plötzlich beim Familienrechtspfleger die Leute auf der Matte, die gerade aus dem Termin kamen und waren überrascht, dass sie ihre eV nicht sofort los geworden sind. Nachdem die Richter dann aber gemerkt haben, dass die Rechtspfleger in Urkundssachen (erzwungene eVs kamen fast nie vor) aber auch entsprechende Verfahrensdauern hatten mit Antragsaufnahme, Gelegenheit zur Stellungnahme, Terminsladung und -Abhaltung, ist das wieder ziemlich eingeschlafen. Da machen die Familienrichter dann doch lieber einen Vergleich, um das Verfahren schneller zu erledigen...

  • Ich habe hier auch leider keinen Rechtspflegerkommentar.

    IVRA NOVIT CVRIA adé... :mad:

    Was soll das?

    Viele Kollegen sind an einem kleinen Gericht und sollen mit diversen Spezialfällen auf der Rechtsantragsstelle zurecht kommen und den Rechtsuchenden adhoc weiterhelfen. Wohl dem, der jemanden hat, den man auf die Schnelle fragen kann. Oft genug hat man aber keinen. Daher finde ich es nicht verwerflich, dieses Forum zu konsultieren und die Schwarmintelligenz zu nutzen. Gerade bei dem Thema freiwillige oder erzwungene eVs habe ich auch schon viele Volljuristen schwimmen sehen.

    Jeder dürfte da so seine Checkliste für den Fall der Fälle haben (Kommentar? juristische Datenbank? Kollege? Google? Forum?)

    Besser der, der um seine Wissenslücken weiß und sich Hilfe sucht als der alles zu Wissen vorgibt. Ich persönlich weiß auch nicht alles und bin froh, dass es dieses Forum gibt. Auch selbst vermeintlich einfache Fragen wurden im Verlauf oft kontrovers und mit vielen interessanten Aspekten auch für Profis geführt. Letztlich ist die Frage des Themenstarters Ausdruck des Bemühens, sich die nötige Rechtskenntnis zu verschaffen.

    Daher erwidere ich dem ein SCIO, VT NESCIO und empfehle Quantum ein bisschen mehr Gelassenheit und Nachsicht mit dem Gericht. Die Zeiten, in denen man alles wissen konnte, sind schon länger vorbei.

  • Meinen Kommentar wollte ich eigentlich als Seufzer über Austattung der Gerichte [(personell = personalschlüssel, Arbeitsbelastung) wie sachlich (= Zugang zu ensprechender Kommentaren)] verstanden wissen als als Vorwurf an den Themenstarter... auch nicht jeder Anwalt hat immer alles parat und ist sicher auch nicht allwissend (es wird einfach alles immer komplexer)

  • Na ja es gibt ja noch juris online, aber ich kriege da auch keinen RpflG- Kommentar aufgerufen, peinlich ich weiß

    Die anderen Vorschriften habe ich natürlich gelesen.

    Bei uns ist sowas wirklich selten und ich mache 1 - 9 als Endnummern hier alleine, die null konnte mir auch nicht helfen.

    Ich verstehe aber unter freiwillig, dass der AG alleine kommen muss und sagt, ich versichere die Höhe meines Vermögens/ die Höhe der Einkünfte "gerne" an Eides Statt.

    Ich soll jetzt aufgrund des Antrages der AS-Seite ( an den Richter) den AG erstmal anfragen, ob er die Versicherung freiwilig abgibt?


  • Ich verstehe aber unter freiwillig, dass der AG alleine kommen muss und sagt, ich versichere die Höhe meines Vermögens/ die Höhe der Einkünfte "gerne" an Eides Statt.

    Ich soll jetzt aufgrund des Antrages der AS-Seite ( an den Richter) den AG erstmal anfragen, ob er die Versicherung freiwilig abgibt?

    Die Frage sollte sich durch die Sichtung von § 413 FamFG beantworten lassen.

    Vorab wäre zu klären, wem denn überhaupt das Verfahren nach der Geschäftsverteilung zugewiesen ist, wie man den Beiträgen entnehmen kann, ist es nicht immer beim Fam-Rpfl. angedockt.

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