In einem Unterhaltsprozess hat die AS-Seite den Antrag gestellt, den AG zu verpflichten, die Auskunft über seine Einkünfte an Eides Statt zu versichern.
Bin ich zuständig? Muss der Richter über den Antrag nicht erst entscheiden?
Also einen Beschluss erlassen, dass er die Angaben an Eides Statt Versicherung muss ( verpflichtet ist)?
Die Richterin hat verfügt, ich soll (als Familienrechspfleger) den AG vorladen , vielleicht gibt er ja die Versicherung freiwillig ab.
Ich habe hier auch leider keinen Rechtspflegerkommentar. Kann einer was dazu schreiben, weil er sowas für täglich machen muss ;-).