Kostenfestsetzungsbeschluss bei toter Partei

  • Hallo,
    vielleicht kann mir einer helfen :( ?!

    KfB am 29.10.19 gegen den Beklagten (vertreten durch Betreuer) erlassen
    am 06.11.19 Mitteilung über Tod des Beklagten im September 2019, und dass keine Erben bekannt sind durch Klägervertreter.

    Was mach ich nun mit dem Kfb?

  • Was sollst du machen ?

    Von Amts wegen aufheben kannst du nicht.

    Das Ding ist in der Welt, da muss sich der Kl-Vert drum kümmern (was er ja wohl schon hat).

    Also: Weglegen.

  • Hallo,
    vielleicht kann mir einer helfen :( ?!

    KfB am 29.10.19 gegen den Beklagten (vertreten durch Betreuer) erlassen
    am 06.11.19 Mitteilung über Tod des Beklagten im September 2019, und dass keine Erben bekannt sind durch Klägervertreter.

    Was mach ich nun mit dem Kfb?

    Was meinst du damit, was du machen sollst? Zustellung wurde doch sicherlich bereits veranlasst und alles ist fein? :gruebel:

  • Hallo,
    vielleicht kann mir einer helfen :( ?!

    KfB am 29.10.19 gegen den Beklagten (vertreten durch Betreuer) erlassen
    am 06.11.19 Mitteilung über Tod des Beklagten im September 2019, und dass keine Erben bekannt sind durch Klägervertreter.

    Was mach ich nun mit dem Kfb?

    Was meinst du damit, was du machen sollst? Zustellung wurde doch sicherlich bereits veranlasst und alles ist fein? :gruebel:

    Zustellung an wen? An den Toten oder an dessen unbekannte Erben? :gruebel:
    Das Amt des Betreuers endet mit dem Tod des Betreuten.

    Nachdem der Kläger bis jetzt keine Erben kennt, würde ich erst mal auf WV legen und dann nochmal nachfragen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Nächster Versuch:
    Die allg. Verfahrensvoraussetzungen sind / waren vmtl. nicht gegeben. Auf das Rechtsmittel warten, wie oben bereits genannt.

  • Nächster Versuch:
    Die allg. Verfahrensvoraussetzungen sind / waren vmtl. nicht gegeben. Auf das Rechtsmittel warten, wie oben bereits genannt.

    Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung. Bevor du anfängst zu warten, solltst du zustellen. Sonst kannst du seeeeeeeehhhhhhhhhhhhhr lange warten.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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