Rechtsnachfolgeklausel Gl und Schu - Antrag Gl

  • Hallo,

    ich bearbeite erst seit Kurzem Urkundssachen.

    Der Gläubiger ist eine Bank. Es geht um eine not. Urk., die umgeschrieben werden soll. Hier im AG war eine Ausfertigung der Urkunde, die mir vorliegt. Eine Urschrift nicht.

    Der Gläubiger ist eine Bank. Sie beantragt die Änderung derUrkunde (Rechtsnachfolgeklausel?), dass die Bank nun anders heißt.
    Sie beantragt außerdem, dass geändert wird, dass nun die ErbengemeinschaftSchuldner ist und nicht mehr der Erblasser.

     Kann mir jemand sagen, welche Vorschriften gelten und wieKlausel und Verfügung heißt?

    Danke schonmal.

  • Also: Grundsätzlich ist § 797 ZPO maßgeblich. Du bist dann für diesen Vorgang zuständig, wenn ihr die alten Notariatsakten verwahrt. Daher müsste dir eigentlich die Urschrift der Urkunde vorliegen. Wenn nicht kann es vielleicht sein, dass du nicht zuständig bist.

    Sofern du zuständig bist musst du § 727 ZPO prüfen:

    - Liegt eine Rechtsnachfolge vor? (Auf Schuldnerseite ziemlich sicher, auf Gläubigerseite kommt es darauf an... Wenn die Gesellschaft nur umfirmiert hat, handelt es sich insoweit um keinen Fall des § 727 ZPO. In diesem Fall hat die Gläubigerin dem Vollstreckungsorgan die Parteiidentität durch Vorlage geeigneter Urkunden (z.B. HR-Auszug) nachzuweisen)

    - Die Rechtsnachfolge muss durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden. Einen Erbschein bräuchtest du nach der h.M. in Ausfertigung.

    Die Klausel sähe wohl so aus (wenn nur auf Schuldnerseite eine Rechtsnachfolge eingetreten ist).

    Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO

    Vorstehende Ausfertigung wird der xy Bank zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen

    Max Mustermann ….
    -Erbe des Schuldners-

    erteilt.

    Die Erbfolge wurde nachgewiesen durch Ausfertigung des Erbscheins Nachlassgericht Musterstadt, AZ... , Datum.

    22.11.2019

    Mustermann
    Rechtspfleger


    Verfügung:
    1. Rechtsnachfolgeklausel an vorgelegte Ausfertigung ansiegeln
    2. Kosten: Nr. 18000 KV-GNotKG
    3. Urkunde zurück an Gl.
    4. Nachricht über Klauselerteilung an Schuldner
    5. Vermerk der Klauselerteilung auf Urschrift
    6. Schlussbehandlung

    Hilft dir das weiter?

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