Einigungsgebühr

  • Hallo,

    ein Ast hatte in einem Einkaufszentrum Hausverbot erhalten (wie so oft). Der RA hat dorthin den Sachverhalt aus Sicht des Ast geschildert und um Aufhebung des Hausverbots gebeten. Deren Meinung war dann, dass der Sachverhalt zwar ein ganz anderer war, sie sich aber nun dafür Entscheidungen das Hausverbot aufzuheben.

    Gibt es hierfür tatsächlich die 150 €?

    Danke

  • 1.) Ich hätte dafür keine Beratungshilfe bewilligt.
    Welche Rechte sollten hier denn wahr genommen werden? Ist das nicht mutwillig?

    2.) Eine Einigungsgebühr entsteht nur, wenn es eine Einigung gibt. Eine Einigung ist ein gegenseitiges Nachgeben. Wenn nur einer nachgibt, gibt es auch keine Einigungsgebühr.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • @ Burkinafaso + Adora Belle:

    Aus meiner Sicht widersprechen sich doch Eure Aussagen gar nicht. Sofern eine der Parteien teilweise nachgibt, bedeutet dies doch logischer Weise auch, dass auch die andere Partei ihren Anspruch nicht voll befriedigt bekommt.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Doch, einseitiges Nachgeben reicht hier. Bitte im Gesetz nachlesen. Nur vollständiges Anerkenntnis bzw. vollständiger Verzicht sind keine Einigung im Sinne der Ziffern 1000/2508.

    Wenn nur einer nachgibt, dann ist es ein vollständgies Anerkenntnis bzw. ein vollständiger Verzicht. Wenn einer etwa anerkennt und der anderen auf seine restlichen Forderungen verzichtet, ist es eine Einigung. So habe ich das gemeint.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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