Streitwert bei Anspruch für die Zukunft

  • Liebe Mitstreiter,

    wir würdet Ihr nachfolgende zwei Klageanträge (es handelt es sich hier um 2 unabhängige Klagen!) streitwertmäßig bewerten und, auf welcher Grundlage?

    1.
    Festzustellen, dass der Beklagte der Klägerin den zukünftigen Schaden zu ersetzen hat, der dieser aus der Nichterfüllung des Pachtvertrages ... noch erwächst.

    2.
    den Beklagten zu veruteilen. an die Klägerin ab dem ... bis zum 1.1.2028 jeweils zum ... einen Betrag iHv ... zu zahlen.

    Hierzu: Der Schaden zu Fall 1. kann bereits jetzt mit mind. 100.000,00 € bewertet werden.

    Der jeweilige Vorsitzende bewertete Fall 1. nach § 9 ZPO; Fall 2. nach § 42 GKG.

    Ich meine, da kann doch was nicht stimmen, oder .... :gruebel:

    Danke und LG
    Julinda

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