Inwieweit ist der RPflg verpflichtet bei der Aufnahme eines Erbscheinsantrags zu prüfen ob Grundbesitz vorhanden ist? Hier speziell gemeint ist ob es sich um einen Hof handelt.
Muss man dies prüfen- oder kann man auf die Angaben des Antragstellers vertrauen?
Oder ist der Richter verpflichtet nachdem er den Antrag hat zu prüfen ob es sich um einen Hof handelt?
Hintergrund:
Hier musste der Erbschein eingezogen werden da später auffiel das es sich um einen Hof handelt. Nun will der Antragssteller die Kosten des Erbscheinsantrags nicht zahlen.