letzte Eintragung des Vorstandes 1978

  • Ein Hallo in die Runde, ich benötige die Hilfe der Vereinsexperten.

    Man hat mir ein Protokoll der Jahreshauptversammlung vorgelegt. Nachdem ich den Registerauszug gezogen habe stelle sich heraus, dass der letzte Vorstand im Jahr 2003 eingetragen wurde. Da ich der Sache nicht traute, habe ich einen historischen Auszug gezogen und siehe da, dieser Vorstand steht bereits seit 1978 im Vereinsregister. Bis 2014 gibt es laut derzeitigem Vorstand keine Vereinsunterlagen mehr.

    Wie kriege ich die Kuh von 1978 bis 2014 vom Eis? Ich bin etwas ratlos.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Es soll angemeldet werden die Änderung der Vereinssatzung sowie die Vorstandswahlen ab 2014. Es gibt keine Prokollkopien beim Verein und wohl auch nicht beim Registergericht.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Als pragmatischer Registerrpfl würde ich sagen: weist alles ab 2014 nach und meldet diese Veränderungen an, dafür gibt es Protokolle.
    Da offenbar alles zwischen 1978 und 2014 nicht mehr nachweisbar ist, würde ich es dabei belassen.

    Sollten Unterlagen aus diesem Zeitraum erforderlich sein, könnte vielleicht noch was beim zuständigen FA recherchiert werden, gerade bei Satzungsänderungen gab es mit dem vielleicht Schriftverkehr.
    Andernfalls blieben wohl nur Gedächtnisprotokolle.

  • Es ist die erste Satzungsänderung seit Gründung des Vereins. Vorstandswahlen jährlich, Wiederwahl ist möglich. Gedächtnisprotokolle dürften kaum möglich sein nach über 40 Jahren.

    Erst einmal vielen Dank. Bin gespannt, wann die Protokolle ab 2014 vorgelegt werden. Das Protokoll aus 2019 hat nur Fließtext. Alles kreuz und quer durcheinander. Ich finde nicht einmal einen Beschluss zur Satzungsänderung. Inhaltlich nur, dass darüber diskutiert wurde.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Ein Beschluss über die Satzungsänderung muss natürlich nachgewiesen werden und auch in der Einladung eingetragen sein. Hinsichtlich der Vorstandsänderung würde ich davon ausgehen, dass bis 2014 keine Änderung eingetreten ist, sonst hätte es ja angemeldet werden müssen. Ein Tipp für das Registergericht: Alle paar Jahre nachfragen, ob eine Änderung eingetreten ist, dann passiert sowas nicht.

  • Ein Beschluss über die Satzungsänderung muss natürlich nachgewiesen werden und auch in der Einladung eingetragen sein. Hinsichtlich der Vorstandsänderung würde ich davon ausgehen, dass bis 2014 keine Änderung eingetreten ist, sonst hätte es ja angemeldet werden müssen. Ein Tipp für das Registergericht: Alle paar Jahre nachfragen, ob eine Änderung eingetreten ist, dann passiert sowas nicht.

    genau deswegen machen wir das...außerdem haben wir einige sehr aufmerksame Zeitungsleser ;)

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