A verkauft an B. Die Veräußerung bedarf laut GB der Zustimmung des Verwalters (§ 12 WEG). Ein Verwalter ist wohl nicht bestellt.
Im Kaufvertrag bewilligen und beantragen A und B auch in ihrer Eigenschaft als Eigentümer aller weiteren Einheiten der WEG-Serie die Löschung der Verwalterzustimmung.
Neben A und B gibt es aber noch weitere Eigentümer! Die müssen die Löschung ja auch bewilligen!?
Benötige ich für den Eigentumswechsel von A auf B auch noch die Zustimmung der weiteren Eigentümer?